Explosionssicherheit in Ihrem Unternehmen
mit befähigten Personen und zertifizierten Sachverständigen für Explosionsschutz
Unsere Leistungen werden auf Basis des permanenten Abgleiches mit den aktuell gültigen europäischen Regelwerken und der zugehörigen nationalen Umsetzungsrichtlinien bzw. Gesetzen sowie einem sinnvollen GEP ausgeführt.
Dafür stehen wir mit mehr als 25 Jahren Erfahrung auf dem Gebiet des Explosionsschutzes unseren Kunden zur Verfügung.
Zum Beispiel:
- Umsetzung neue ATEX-Richtlinie 2014/34/EU für bestimmungsgemäße Verwendung von Geräten und Schutzsystemen in explosionsgefährdeten Bereichen
- Vermeidung von gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre
- Inertisierungskonzepte
- Explosionsschutzkonzept /-dokument nach § 6 Abs.8,9 GefStoff V
- Gefährdungsbeurteilungen und Erarbeitung von Schutzmaßnahmen
- Zündquellenanalyse nach DIN EN 1127-1 und DGUV Regel 113-001
- Organisatorische Maßnahmen / betriebsbezogen / verfahrensbezogen / Rohstoff bezogen
- Bewertung komplexer Maschinen und Anlagen
- Bewertung von Einzelgeräten
- Bewertung von Altgeräten
- Anforderungen Betriebsfunktion / Sicherheitsfunktion
- Explosionsschutz – Prüfung – Abnahme – Inbetriebnahme gemäß § 14, 15, 16 Anhang 2 Abschnitt 3 BetrSichV von Maschinen und Anlagen zum Betreiben in explosionsgefährdete Bereichen
- ...und einiges mehr.